1. Geltungsbereich
Sämtlichen
Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Entgegenstehende
Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir
Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen
zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung
oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer
erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebote und Vertragsschluss
Alle
Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht
ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an
Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen
Vertragsabschluss ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
erforderlich. Diese wird durch Lieferung oder Rechnungsstellung ersetzt.
Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder
unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für den Verzicht auf das Formerfordernis. Zeichnungen, Abbildungen,
Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten
oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies
ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen
keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf
DIN- oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden
fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des
gelieferten gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die
Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht beschränken, sind
zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
3. Loseblattwerke und elektronische Medien, Kündigung
Loseblattwerke
und elektronische Medien werden zur Fortsetzung notiert, sofern der
Vertragspartner nicht ausdrücklich etwas anderes wünscht. Die
Mindestlaufzeit eines Abonnementvertrages beträgt 6 Monate und ist
danach mit einer Frist von 6 Wochen vor Quartalsende kündbar. Der
Vertragspartner ist bis dahin zur Abnahme der Abonnementlieferungen
verpflichtet, sofern nicht anders schriftlich geregelt. Die Bestellung
kann innerhalb zwei Wochen nach Absendedatum gegenüber der AOK-Verlag
GmbH, Lilienthalstraße 1–3, 53424 Remagen, schriftlich widerrufen
werden. Zur Fristwahrung genügt rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
4. Lieferung, Erfüllungsort
Erfüllungsort
für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit wir
Ware ausliefern oder versenden erfolgt die Lieferung auf Gefahr und
Kosten unseres Vertragspartners. Soweit die Lieferung oder Versendung an
einen Endverbraucher erfolgt, geht die Gefahr mit Übergabe bzw.
Annahmeverzug auf unseren Vertragspartner über. Etwaige
Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind
zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden,
wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den
Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug
geraten, muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von
mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß §§ 280,
323 BGB Gebrauch machen kann.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
Preisangaben
verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer sowie Verpackungs- und Versandkosten, sofern nicht
ausdrücklich eine andere Regelung gilt. Preisänderungen vorbehalten.
Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14
Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen
über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit
Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung
anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der
Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der
Geschäftsverbindung mit uns. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners
sind wir berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Unternehmern in Höhe von 8%
über dem Basissatz, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5% über dem
Basissatz in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Mehr- und Minderlieferung
Mehr-
und Minderlieferungen sind, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist,
bei Druckerzeugnissen, bedruckten bzw. anderweitig bearbeiteten
Produkten und Sonderanfertigungen bis zu einer Abweichung von 10%
zulässig.